Kurzantwort
Das Wichtigste zuerst
- Eigene Haftpflichtversicherung vorsorglich informieren.
- Gegnerische Haftpflicht, Kasko und Rechtsschutz je nach Fall einbeziehen.
- Unverzüglich melden, spätestens innerhalb einer Woche.
- Todesfall binnen drei Tagen melden.
Checkliste
Schritt für Schritt abhaken
Welche Versicherung informiere ich?
Welche Versicherungen du einbeziehst, hängt davon ab, wer den Unfall verursacht hat und welche Verträge du abgeschlossen hast. Informiere deine eigene Haftpflichtversicherung auch dann vorsorglich, wenn du kein Eigenverschulden siehst - so ist sie vorbereitet, falls die Gegenseite Ansprüche stellt.
- Eigene Kfz-Haftpflicht: immer vorsorglich informieren, unabhängig von der Schuldfrage.
- Gegnerische Haftpflicht: bei Fremdverschulden meldest du deinen Schaden direkt dort - Name der Versicherung und Polizzennummer stehen im Unfallbericht.
- Kasko: für Schäden am eigenen Fahrzeug, wenn du eine Voll- oder Teilkasko hast (auch bei Eigenverschulden oder Fahrerflucht der Gegenseite).
- Rechtsschutz: einbeziehen, wenn die Schuldfrage strittig ist oder die gegnerische Versicherung nicht zahlt.
Welche Fristen gelten?
Melde den Schadenfall unverzüglich - also ohne schuldhaftes Zögern. Die meisten österreichischen Versicherungsbedingungen sehen dafür eine Frist von einer Woche ab Kenntnis des Schadens vor; bei einem Todesfall ist die Meldung üblicherweise binnen drei Tagen erforderlich. Die genaue Frist steht in deinen Versicherungsbedingungen.
Warte mit der Meldung nicht auf Kostenvoranschlag oder Werkstatttermin. Die Erstmeldung kann formlos erfolgen - Unterlagen lassen sich nachreichen. Eine verspätete Meldung kann als Obliegenheitsverletzung gewertet werden und im ungünstigen Fall dazu führen, dass die Versicherung ihre Leistung kürzt.
Wie melde ich den Unfall konkret?
Fast alle Versicherer in Österreich nehmen Schadenmeldungen online über ihr Kundenportal, per E-Mail oder telefonisch entgegen. Wenn du über einen Versicherungsmakler betreut wirst, übernimmt oft dieser die Meldung für dich - er braucht dafür dieselben Unterlagen.
Bei der Meldung bekommst du eine Schadennummer. Notiere sie: Jede weitere Kommunikation, jedes nachgereichte Foto und jede Rechnung läuft über diese Nummer.
Welche Unterlagen braucht die Versicherung?
Die Versicherung will den Hergang nachvollziehen können, ohne dabei gewesen zu sein. Genau dafür ist der Unfallbericht gedacht: Er bündelt Beteiligte, Fahrzeuge, Versicherungsdaten, Unfallhergang, Skizze und Unterschriften in einem Dokument.
Wenn du den Unfall mit unfallbericht.at dokumentiert hast, ist das PDF bereits vollständig: Es enthält alle Angaben in der Struktur des europäischen Unfallberichts und kann direkt an die Versicherung oder den Makler weitergegeben werden.
- Unfallbericht (unterschrieben von beiden Parteien, wenn möglich)
- Fotos von Schäden, Fahrzeugpositionen und Unfallstelle
- Kennzeichen, Versicherung und Polizzennummer der Gegenseite
- Kontaktdaten von Zeugen
- Polizeiliche Bestätigung, falls die Polizei aufgenommen hat
Was passiert nach der Meldung?
Die Versicherung prüft den Fall und meldet sich mit den nächsten Schritten: Je nach Schadenhöhe reicht ihr die Fotodokumentation, oder sie beauftragt eine Besichtigung beziehungsweise ein Gutachten. Kläre vor einer Reparatur, ob die Versicherung den Schaden zuerst besichtigen will - sonst riskierst du Diskussionen über die Schadenhöhe.
Meldest du deinen Schaden bei der gegnerischen Haftpflicht, prüft diese die Haftungsfrage anhand der Unterlagen beider Seiten. Ein von beiden unterschriebener Unfallbericht mit übereinstimmender Skizze beschleunigt diese Prüfung erheblich, weil sich die Darstellungen nicht widersprechen.
Diese Fehler solltest du vermeiden
Die meisten Probleme bei der Schadenabwicklung entstehen nicht beim Unfall selbst, sondern danach.
- Am Unfallort ein Schuldanerkenntnis abgeben - die Schuldfrage klären Versicherungen, nicht die Beteiligten. Das Ausfüllen eines Unfallberichts ist kein Schuldeingeständnis.
- Zu spät melden, weil noch Unterlagen fehlen - lieber formlos melden und nachreichen.
- Das Fahrzeug reparieren lassen, bevor die Versicherung die Besichtigung freigegeben hat.
- Nur ein einzelnes Schadenfoto schicken - ohne Hergang, Daten und Skizze bleibt die Haftungsfrage offen.
Häufige Fragen
Muss ich meine eigene Haftpflicht informieren, wenn ich nicht schuld bin?
Ja, eine vorsorgliche Meldung ist sinnvoll, damit deine Versicherung informiert ist, falls die Gegenseite doch Ansprüche gegen dich stellt. Deinen eigenen Schaden meldest du bei Fremdverschulden bei der gegnerischen Haftpflicht.
Wie schnell muss ich den Unfall melden?
Unverzüglich - die meisten Versicherungsbedingungen nennen eine Woche ab Kenntnis, bei Todesfall drei Tage. Die Erstmeldung kann formlos sein, Unterlagen kannst du nachreichen.
Was passiert, wenn ich die Frist versäume?
Eine verspätete Meldung kann als Obliegenheitsverletzung gewertet werden. Die Versicherung kann ihre Leistung dann kürzen oder im Extremfall verweigern. Melde daher lieber sofort und unvollständig als spät und vollständig.
Reicht ein Foto vom Schaden?
Nein. Fotos belegen den Schaden, aber nicht den Hergang und die Haftung. Die Versicherung braucht zusätzlich die Daten beider Beteiligten und idealerweise einen unterschriebenen Unfallbericht mit Skizze.
Steigt meine Prämie nach der Meldung?
Eine Meldung allein führt nicht automatisch zu einer höheren Prämie. Bei der Kfz-Haftpflicht kann eine tatsächliche Schadenzahlung je nach Bonus-Malus-Einstufung deines Vertrags zu einer Rückstufung führen - das regelt dein Versicherungsvertrag.
Kann ich den digitalen Unfallbericht direkt an die Versicherung schicken?
Ja. Das PDF aus unfallbericht.at folgt der Struktur des europäischen Unfallberichts und enthält alle Angaben, die Versicherungen für die Schadenmeldung erwarten - du kannst es per E-Mail oder im Kundenportal hochladen.