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Blaulichtsteuer: wann fällt die Unfallmeldegebühr an?

Die sogenannte Blaulichtsteuer ist die Unfallmeldegebühr. Sie kann relevant werden, wenn die Polizei bei bloßem Sachschaden gerufen wird, obwohl Daten ausgetauscht werden könnten.

Kurzantwort

Das Wichtigste zuerst

  • Bei Personenschaden oder nötiger Polizeiverständigung geht Sicherheit vor; die Gebühr ist dann nicht dein Entscheidungskriterium.
  • Bei reinem Sachschaden und möglichem Datenaustausch kann eine freiwillige Polizeimeldung gebührenpflichtig sein.
  • Wenn Daten nicht austauschbar sind, jemand flüchtet oder Drittschaden vorliegt, Polizei rufen.

Was ist mit Blaulichtsteuer gemeint?

Umgangssprachlich wird die Unfallmeldegebühr oft Blaulichtsteuer genannt. Gemeint ist eine Gebühr, die bei bestimmten Polizeiverständigungen nach bloßem Sachschaden anfallen kann.

Wann kann sie anfallen?

Sie kann anfallen, wenn die Polizei freiwillig gerufen wird, obwohl nur Sachschaden entstanden ist und die Beteiligten einander Name und Anschrift nachweisen könnten.

Wann solltest du trotzdem die Polizei rufen?

Rufe die Polizei bei Verletzten, Verletzungsverdacht, Fahrerflucht, verweigertem Datenaustausch, Parkschaden ohne Geschädigten, Drittschaden, Wildunfall, Autobahn-/Tunnelgefahr oder ernster Unsicherheit.

Häufige Fragen

Soll ich wegen der Gebühr auf die Polizei verzichten?

Nein, nicht wenn die Polizei nötig ist. Sicherheit, Hilfeleistung und korrekte Verständigung gehen vor.

Gilt die Gebühr bei Personenschaden?

Bei Personenschaden oder Verletzungsverdacht musst du Hilfe und Polizei verständigen; diese Situation ist nicht mit freiwilliger Meldung bei bloßem Sachschaden vergleichbar.

Wie vermeide ich unnötige Kosten bei Blechschaden?

Wenn wirklich nur Sachschaden vorliegt und die Daten sicher ausgetauscht werden können, dokumentiere den Unfall mit Fotos und Unfallbericht.