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Autounfall in Österreich: Was tun?

Wenn es gekracht hat, zählt zuerst Sicherheit. Diese Übersicht zeigt dir, wann du Rettung oder Polizei brauchst und wann du direkt einen digitalen Unfallbericht erstellen kannst.

Kurzantwort

Das Wichtigste zuerst

  • Sofort anhalten, Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen und die Unfallstelle absichern.
  • Bei Verletzten, Verletzungsverdacht oder akuter Gefahr: 144 oder 112 rufen und die Polizei unter 133 verständigen.
  • Bei reinem Sachschaden kann die Polizei in der Regel unterbleiben, wenn alle Beteiligten Name und Anschrift sicher nachweisen können.
  • Dokumentiere Daten, Kennzeichen, Versicherung, Fotos, Skizze und Zeugen; das Ausfüllen eines Unfallberichts ist kein Schuldeingeständnis.

Entscheidungshilfe

Polizei, Notruf oder Unfallbericht?

  1. 1

    Gibt es Verletzte oder Verletzungsverdacht?

    Rettung 144 oder 112 rufen, Erste Hilfe leisten und Polizei 133 verständigen.

    Personenschaden prüfen
  2. 2

    Ist die Unfallstelle gefährlich?

    Aus dem Gefahrenbereich bringen, Unfallstelle absichern und bei Bedarf Notruf oder Polizei rufen.

    Autobahn und Tunnel
  3. 3

    Ist nur Sachschaden entstanden?

    Wenn alle Beteiligten Name und Anschrift nachweisen können, Daten austauschen und Unfallbericht erstellen.

    Sachschaden ohne Polizei
  4. 4

    Können Daten nicht sicher ausgetauscht werden?

    Bei verweigerten Daten, Verständigungsproblemen, Fahrerflucht oder Unsicherheit Polizei 133 verständigen.

    Polizei ja oder nein
  5. 5

    Geht es um Parkschaden, Drittschaden, Wild, Tunnel, Autobahn oder Ausland?

    Spezialfall prüfen. Häufig ist Polizei, Jägerschaft, Notruf oder zusätzliche Dokumentation nötig.

    Unfallart auswählen

Checkliste

Schritt für Schritt abhaken

Unfallart

Welche Art von Unfall liegt vor?

Die ersten 5 Schritte

Halte an und verschaffe dir einen kurzen Überblick. Handle ruhig, aber zügig: zuerst Menschen schützen, dann dokumentieren.

  • Anhalten und Ruhe bewahren.
  • Unfallstelle absichern: Warnblinker, Warnweste, Warndreieck, Abstand zum Verkehr.
  • Verletzte versorgen und bei Personenschaden 144 oder 112 rufen.
  • Entscheiden, ob die Polizei nötig ist.
  • Daten, Fotos, Unfallskizze und Unfallbericht erfassen.

Wann muss ich die Polizei rufen?

Rufe die Polizei bei Personenschaden, Verletzungsverdacht, Fahrerflucht, verweigertem Datenaustausch, Verständigungsproblemen, Drittschaden, Parkschaden ohne anwesenden Geschädigten, Wildunfall oder gefährlichen Situationen.

Bei bloßem Sachschaden ist die Polizei nicht immer erforderlich. Können alle Beteiligten einander Name und Anschrift nachweisen, reicht oft die Dokumentation mit Unfallbericht.

Wann reicht ein Unfallbericht?

Ein Unfallbericht kommt vor allem bei reinem Sachschaden in Betracht, wenn alle Beteiligten anwesend sind, die Daten sicher austauschen können und niemand verletzt ist.

Er ersetzt weder Notruf, Polizei, Versicherung noch Rechtsberatung. Er hilft dabei, den Unfallhergang für die spätere Schadenmeldung nachvollziehbar zu dokumentieren.

Was muss ich fotografieren?

Fotografiere die Unfallstelle nur, wenn du dich und andere dadurch nicht gefährdest. Wichtig sind Überblicksbilder, Fahrzeugpositionen, Kennzeichen, Schäden, Bremsspuren, Verkehrszeichen, Ampeln, Straßen-, Wetter- und Lichtverhältnisse.

Wann muss ich die Versicherung informieren?

Informiere die eigene Haftpflichtversicherung, die gegnerische Haftpflichtversicherung und gegebenenfalls Kasko oder Rechtsschutz unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche. Ein Todesfall ist binnen drei Tagen zu melden.

Auch wenn du glaubst, kein Verschulden zu haben, ist eine vorsorgliche Meldung an die eigene Haftpflicht sinnvoll.

Häufige Fragen

Muss ich nach jedem Autounfall in Österreich die Polizei rufen?

Nein. Bei reinem Sachschaden kann die Polizei in der Regel unterbleiben, wenn alle Beteiligten Name und Anschrift sicher nachweisen können. Bei Verletzten, fehlendem Datenaustausch oder Unsicherheit solltest du die Polizei verständigen.

Welche Notrufnummer gilt bei einem Unfall?

Für Rettung gilt 144, für Polizei 133, für Feuerwehr 122 und europaweit der Euro-Notruf 112.

Ist ein Unfallbericht ein Schuldeingeständnis?

Nein. Das Ausfüllen eines Unfallberichts dient der Dokumentation von Daten, Schäden und Unfallhergang und ist für sich kein Schuldeingeständnis.

Wann kann die Unfallmeldegebühr anfallen?

Bei freiwilliger Polizeiverständigung trotz bloßem Sachschaden und möglichem Datenaustausch kann die Unfallmeldegebühr, umgangssprachlich Blaulichtsteuer, anfallen.