Kurzantwort
Das Wichtigste zuerst
- Anhalten und Unfallstelle soweit nötig absichern.
- Geschädigten suchen, wenn das ohne Risiko möglich ist.
- Ist niemand erreichbar: Polizei 133 verständigen.
- Fotos machen und eigene Versicherung informieren.
Warum ein Zettel nicht reicht
Ein Zettel kann verloren gehen, unlesbar werden oder entfernt werden. Deshalb ist bei einem Parkschaden ohne anwesenden Geschädigten die Polizei zu verständigen.
So dokumentierst du den Parkschaden
Fotografiere das beschädigte Fahrzeug, dein Fahrzeug, Kennzeichen, Standort, Übersichtsbilder und sichtbare Schäden. Notiere Uhrzeit, Adresse und mögliche Zeugen.
Wenn der Geschädigte anwesend ist
Ist der Geschädigte anwesend und können Name und Anschrift sicher ausgetauscht werden, kann bei reinem Sachschaden die Dokumentation mit Unfallbericht ausreichen.
Häufige Fragen
Ist ein Zettel am Scheibenwischer genug?
Nein. Bei Parkschaden ohne anwesenden Geschädigten solltest du die Polizei verständigen.
Was gilt als Fahrerflucht?
Wer nach einem Unfall die nötige Mitwirkung an der Sachverhaltsfeststellung unterlässt, riskiert rechtliche Probleme. Bei Parkschaden ohne Geschädigten: Polizei rufen.
Kann ich danach noch einen Unfallbericht erstellen?
Ja, zur Dokumentation für Versicherung und Unterlagen. Er ersetzt aber nicht die nötige Polizeiverständigung.