Kurzantwort
Das Wichtigste zuerst
- Polizei 133 bei Personenschaden, Verletzungsverdacht oder gefährlicher Unfallstelle.
- Polizei 133 bei Parkschaden ohne anwesenden Geschädigten, Drittschaden oder Wildunfall.
- Polizei 133, wenn Daten nicht ausgetauscht werden können oder jemand Daten verweigert.
- Bei reinem Sachschaden mit sicherem Datenaustausch kann die Polizei meist unterbleiben.
Entscheidungshilfe
Polizei, Notruf oder Unfallbericht?
- 1
Gibt es Verletzte oder Verletzungsverdacht?
Rettung 144 oder 112 rufen, Erste Hilfe leisten und Polizei 133 verständigen.
Personenschaden prüfen - 2
Ist die Unfallstelle gefährlich?
Aus dem Gefahrenbereich bringen, Unfallstelle absichern und bei Bedarf Notruf oder Polizei rufen.
Autobahn und Tunnel - 3
Ist nur Sachschaden entstanden?
Wenn alle Beteiligten Name und Anschrift nachweisen können, Daten austauschen und Unfallbericht erstellen.
Sachschaden ohne Polizei - 4
Können Daten nicht sicher ausgetauscht werden?
Bei verweigerten Daten, Verständigungsproblemen, Fahrerflucht oder Unsicherheit Polizei 133 verständigen.
Polizei ja oder nein - 5
Geht es um Parkschaden, Drittschaden, Wild, Tunnel, Autobahn oder Ausland?
Spezialfall prüfen. Häufig ist Polizei, Jägerschaft, Notruf oder zusätzliche Dokumentation nötig.
Unfallart auswählen
Klare Fälle für die Polizei
Verständige die Polizei, wenn Menschen verletzt sind, ein Verletzungsverdacht besteht, Alkohol oder Drogen eine Rolle spielen könnten, Beteiligte flüchten oder Daten nicht ausgetauscht werden können.
Parkschaden, Drittschaden und Wildunfall
Bei einem Parkschaden ohne anwesenden Geschädigten reicht ein Zettel nicht. Auch bei Schäden an Leitplanken, Verkehrsschildern, Zäunen, Flächen oder Wild ist eine Verständigung nötig.
Sachschaden mit Datenaustausch
Wenn nur Sachschaden entstanden ist und alle Beteiligten Name und Anschrift nachweisen können, kann die Polizei in der Regel unterbleiben. Dokumentiere den Unfall dann sorgfältig.
Häufige Fragen
Welche Nummer hat die Polizei in Österreich?
Die Polizei erreichst du in Österreich unter 133. Europaweit kannst du auch 112 wählen.
Muss ich bei einem kleinen Kratzer die Polizei rufen?
Nicht zwingend, wenn alle Beteiligten anwesend sind und Name und Anschrift sicher austauschen können. Bei einem Parkschaden ohne anwesenden Geschädigten gilt das nicht.
Was, wenn ich unsicher bin?
Wenn du wegen Verletzungen, Drittschaden, Datenaustausch oder Unfallort unsicher bist, rufe die Polizei und beschreibe die Situation sachlich.