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Sachschaden ohne Polizei: wann reicht der Unfallbericht?

Bei einem reinen Blechschaden ist die Polizei nicht automatisch nötig. Entscheidend ist, ob alle Beteiligten sicher Daten austauschen und den Unfall nachvollziehbar dokumentieren können.

Kurzantwort

Das Wichtigste zuerst

  • Nur Sachschaden, keine Verletzten, alle Beteiligten anwesend: Unfallstelle sichern und Daten austauschen.
  • Name und Anschrift müssen zuverlässig nachgewiesen werden können.
  • Fotos, Kennzeichen, Versicherung und Unfallskizze dokumentieren.
  • Bei verweigertem Datenaustausch, Unsicherheit oder Drittschaden Polizei rufen.

Entscheidungshilfe

Polizei, Notruf oder Unfallbericht?

  1. 1

    Gibt es Verletzte oder Verletzungsverdacht?

    Rettung 144 oder 112 rufen, Erste Hilfe leisten und Polizei 133 verständigen.

    Personenschaden prüfen
  2. 2

    Ist die Unfallstelle gefährlich?

    Aus dem Gefahrenbereich bringen, Unfallstelle absichern und bei Bedarf Notruf oder Polizei rufen.

    Autobahn und Tunnel
  3. 3

    Ist nur Sachschaden entstanden?

    Wenn alle Beteiligten Name und Anschrift nachweisen können, Daten austauschen und Unfallbericht erstellen.

    Sachschaden ohne Polizei
  4. 4

    Können Daten nicht sicher ausgetauscht werden?

    Bei verweigerten Daten, Verständigungsproblemen, Fahrerflucht oder Unsicherheit Polizei 133 verständigen.

    Polizei ja oder nein
  5. 5

    Geht es um Parkschaden, Drittschaden, Wild, Tunnel, Autobahn oder Ausland?

    Spezialfall prüfen. Häufig ist Polizei, Jägerschaft, Notruf oder zusätzliche Dokumentation nötig.

    Unfallart auswählen

Wann die Polizei unterbleiben kann

Bei reinem Sachschaden kann die Polizeiverständigung unterbleiben, wenn die Beteiligten beziehungsweise Geschädigten einander Name und Anschrift nachweisen können.

Das gilt nur, wenn keine verletzte Person im Spiel ist und keine zusätzliche Situation vorliegt, die eine Polizeimeldung erforderlich macht.

Welche Daten du austauschen solltest

Erfasse die Daten vollständig und gut lesbar. Fotografiere Dokumente nur mit Einverständnis und achte darauf, dass die Informationen später nachvollziehbar sind.

  • Name und Anschrift der Beteiligten.
  • Kennzeichen und Fahrzeugdaten.
  • Haftpflichtversicherung und Polizzennummer, wenn vorhanden.
  • Namen und Adressen von Zeugen.
  • Fotos von Schäden, Positionen, Straße und Verkehrszeichen.

Wann du trotzdem die Polizei rufst

Rufe die Polizei, wenn Daten nicht ausgetauscht werden können, der andere Beteiligte Daten verweigert, Verständigungsprobleme bestehen, du unsicher bist oder Drittschaden entstanden ist.

Häufige Fragen

Kann ich bei Blechschaden immer auf die Polizei verzichten?

Nein. Das geht nur, wenn es wirklich bei Sachschaden bleibt und alle Beteiligten Name und Anschrift sicher nachweisen können.

Was passiert, wenn ich freiwillig die Polizei rufe?

Bei bloßem Sachschaden und möglichem Datenaustausch kann eine Unfallmeldegebühr anfallen.

Was sollte im Unfallbericht stehen?

Beteiligte, Zeugen, Kennzeichen, Versicherung, Unfallort, Zeitpunkt, Schäden, Fotos und eine sachliche Unfallskizze.