Unfall-Wiki Österreich

Unfall auf Autobahn oder Schnellstraße

Auf Autobahnen und Schnellstraßen ist der Gefahrenbereich besonders groß. Bringe dich aus dem Verkehr, sichere nur soweit gefahrlos möglich und rufe Hilfe.

Kurzantwort

Das Wichtigste zuerst

  • Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen und das Fahrzeug möglichst sicher abstellen.
  • Fahrbahn nicht betreten, wenn es vermeidbar ist; hinter der Leitschiene in Sicherheit bringen.
  • Bei Verletzten oder Gefahr 144 oder 112, bei Polizeibedarf 133 rufen.
  • Rettungsgasse bilden und Einsatzkräfte nicht behindern.

Checkliste

Schritt für Schritt abhaken

Raus aus dem Gefahrenbereich

Wenn möglich, lenke das Fahrzeug auf den Pannenstreifen oder in die nächste Pannenbucht und schalte den Warnblinker ein. Ziehe die Warnweste noch im Fahrzeug an und verlasse es auf der vom Verkehr abgewandten Seite.

Bringe dich und alle Mitfahrenden hinter die Leitschiene. Stelle dich nicht zwischen Fahrzeuge und betritt die Fahrbahn nicht - nachfolgende Fahrzeuge nähern sich mit über 100 km/h und haben kaum Reaktionszeit.

Absichern auf schnellen Straßen

Setze ein Warndreieck nur, wenn du das ohne erhebliche Gefahr tun kannst - mit deutlich mehr Abstand zur Unfallstelle als im Ortsgebiet, damit der Verkehr rechtzeitig reagieren kann. Auf Autobahnen ist Eigenschutz wichtiger als perfekte Absicherung oder Dokumentation.

Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit und steht es auf einem Fahrstreifen, halte Abstand und überlasse die Absicherung im Zweifel der Polizei oder der Autobahnmeisterei.

Rettungsgasse und Notruf

Bei Stau gilt in Österreich die Rettungsgasse: zwischen dem äußerst linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen. Halte sie auch frei, wenn du selbst nicht betroffen bist.

Melde beim Notruf möglichst genau, wo du bist: Autobahnnummer (z. B. A1), Fahrtrichtung, Kilometerangabe von den blauen Tafeln am Fahrbahnrand oder die letzte Ausfahrt. Alternativ kannst du die Notrufsäulen entlang der Strecke nutzen - sie übermitteln deinen Standort automatisch.

Abschleppen und Weiterfahrt

Ein nicht fahrbereites Fahrzeug muss von der Autobahn abtransportiert werden - die Polizei oder Autobahnmeisterei organisiert das nötigenfalls auch ohne deinen Auftrag, wenn das Fahrzeug den Verkehr gefährdet. Kläre mit deiner Versicherung oder deinem Schutzbrief, wer die Abschleppkosten übernimmt; bei fremdverschuldetem Unfall sind sie Teil des ersatzfähigen Schadens.

Ist das Fahrzeug fahrbereit und sind alle unverletzt, fahrt für den Datenaustausch zum nächsten Parkplatz oder zur nächsten Raststation - dort könnt ihr in Ruhe und ohne Gefahr dokumentieren.

Dokumentation: erst in Sicherheit

Auf der Autobahn gilt eine andere Reihenfolge als im Ortsgebiet: zuerst Sicherheit und Notruf, dann die Dokumentation - und die am besten erst am sicheren Ort. Fotos auf der Fahrbahn sind es nicht wert, dafür ins Risiko zu gehen.

Den Unfallbericht selbst kannst du problemlos nachreichen: Mit unfallbericht.at füllt ihr ihn am Parkplatz, an der Raststation oder später zu Hause am Smartphone aus - auch gemeinsam, wenn der andere Beteiligte per Code beitritt.

Häufige Fragen

Soll ich auf der Autobahn Fotos machen?

Nur wenn es gefahrlos möglich ist, etwa vom Pannenstreifen hinter der Leitschiene aus. Auf Autobahnen hat Sicherheit Vorrang vor Beweisfotos - Positionen lassen sich auch später in der Unfallskizze festhalten.

Wo warte ich nach einem Autobahnunfall?

Wenn möglich hinter der Leitschiene oder an einem anderen sicheren Ort, nicht auf der Fahrbahn und nicht im Fahrzeug, wenn es im Gefahrenbereich steht.

Wann rufe ich 112?

Bei Verletzten, akuter Gefahr, unklarer Lage oder wenn du schnell Hilfe brauchst. Für die Rettung gilt in Österreich auch 144, für die Polizei 133.

Darf ich zum Datenaustausch weiterfahren?

Wenn alle unverletzt sind und die Fahrzeuge fahrbereit, ist es sinnvoll, zum nächsten Parkplatz oder zur nächsten Raststation zu fahren und dort zu dokumentieren. Haltet fest, wo der Unfall tatsächlich passiert ist - etwa über die Kilometerangabe.

Wer zahlt das Abschleppen von der Autobahn?

Bei fremdverschuldetem Unfall gehören Abschleppkosten zum ersatzfähigen Schaden der gegnerischen Haftpflicht. Ansonsten kommen je nach Vertrag Schutzbrief, Kasko oder ein Pannendienst-Mitgliedschaft dafür auf.